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08/11, 15km, 120KW (163PS)
EUR 30840,-
09/10, 14500km, 120KW (163PS)
EUR 25440,-
07/00, 265000km, 81KW (110PS)
EUR 3150,-
07/11, 3500km, 103KW (140PS)
EUR 43423,10
Mo-Fr.  07:00 - 18:00 Uhr
Sa.      08:00 - 13:00 Uhr

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Hotline
Tel  +49 (0)3423 69 99 0
Fax +49 (0)3423 69 99 9

» info@gegner.de
» www.autohaus-gegner.de

Ford Service Winter-Check-Wochen

15,- € / 2. Check kostenlos

Kommen Sie mit Ihrem Ford zum Original Ford Winter-Check und den 2. gibt es kostenlos dazu!

HU*/ AU**

79,- € (bis 30.11.2011)

Wir übernehmen für Sie gern die Haupt- und Abgasuntersuchung. So erhalten Sie Ihre Prüfplakette für AU und HU auf dem einfachsten Weg. Die Durchführung erfolgt durch einen amtlich anerkannten Prüfer.

Kompletträderwechsel

PKW 12,50 € / Transporter 22,- €

Sie können Ihre Räder bei uns auch zu günstigen Konditionen Einlagern.

Inspektion

49,- €

Inspektionen zum kleinen Preis. Regelmäßige Wartung macht sich nicht erst am Ende für Sie bezahlt. Ihr Fahrzeug bleibt so jederzeit verkehrs- und pannensicher. Z.B. Ford Ka 1.3 Bj. 97,zzgl. Material.

Ölwechsel mit Qualitätsölen laut Herstellervorgaben

ab 39,90 €

Für alle Motoren mit 3,25l Füllmenge inkl. Ölfilter (Benzinmotoren bis 1.6L Hubraum).

Feinstaubplakette

5,- €

Für freie Fahrt in den Umweltzohnen

Klimaanlagen-Check

13,- €

Lassen Sie jährlich die Klimaanlage Ihres Fahrzeugs checken und bei Bedarf einstellen. Sie profitieren in mehrfacher Hinsicht - durch geringeren Spritverbrauch, Schonung der Umwelt und Vermeidung der Zerstörung des Kompressors durch mangelndes Kühlmittel.

Steinschlagreparatur

0,- €

Statt neuer Scheibe: Glasreparatur Service nach modernstem Verfahren. Teilkasko vorausgesetzt

Bremsencheck mit Beleuchtungstest

0,- €

Wir prüfen dabei alle wichtigen Funktionseinheiten, einschließlich Probefahrt.

 
* Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (welche Prüforganisation in Ihrer Filiale zuständig ist, erfahren Sie vor Ort).

** Die Durchführung der Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (welche Prüforganisation in Ihrer Filiale zuständig ist, erfahren Sie vor Ort) oder durch uns.
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